Rete Natura 2000
Was genau ist Natura 2000?
Natura 2000 ist das EU-weite Netz von Schutzgebieten, die auf der Grundlage der HabitatRichtlinie von 1992 eingerichtet wurden, und hat den Schutz der bedeutendsten Lebensräume wild lebender Tier- und Pflanzenarten zum Ziel. Es setzt sich aus den von den Mitgliedstaaten auf der Grundlage der Habitat-Richtlinie ausgewiesenen besonderen Schutzgebieten SAC (Special Areas of Conservation) zusammen, umfasst aber auch die gemäß der VogelschutzRichtlinie von 1979 ausgewiesenen besonderen Schutzgebiete SPA (Special Protection Areas). Mit der Gründung dieses Netzes geschützter Gebiete, wo besondere Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt getroffen werden, kommt die Gemeinschaft außerdem einer eindeutigen Verpflichtung des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt nach. Die Habitat-Richtlinie nennt ungefähr 200 Lebensraumtypen und 700 Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlicher Bedeutung. In der Vogelschutz-Richtlinie sind 181 gefährdete Arten aufgeführt, deren Lebensraum durch den Schutz des Gebietes geschützt werden muss. Sie erkennt auch an, dass für Zugvogelarten wichtige Gebiete geschützt werden müssen, insbesondere Lebensräume in Feuchtgebieten. Diese Lebensräume und Arten können langfristig nicht dadurch erhalten werden, dass man nur isolierte Naturinseln schützt, mag ihr individueller Wert auch noch so groß ein. Durch den Aufbau eines Netzes von Gebieten, das das gesamte Verbreitungsgebiet dieser Habitate und Arten erfasst, soll sich Natura 2000 zu einem dynamischen und lebendigen System entwickeln, das deren Erhalt gewährleistet. Natura 2000 ist kein System strikter Naturreservate, in denen jedwede menschliche Tätigkeit untersagt ist. Zwar dürfte das Netz sicher auch einige Naturreservate umfassen, doch wird sich der größte Teil des Landes auch weiterhin in Privatbesitz befinden und wird man sich schwerpunktmäßig darum bemühen, dass die künftige Bewirtschaftung sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich und sozial nachhaltig ist.
Welche Rolle spielt Natura 2000 bei der Politik der Gemeinschaft zur Förderung der biologischen Vielfalt?
In Anerkennung der Bedeutung, die dem Schutz der biologischen Vielfalt zukommt, hat der Europäische Rat im Juni 2002 in Göteborg das Ziel festgelegt, den Rückgang der biologischen Vielfalt in der Europäischen Union bis zum Jahr 2010 zum Stillstand zu bringen. Die Verwirklichung dieses Ziels ist eines der vorrangigen Themen des 6. UmweltAktionsprogramms der EU. Die Politik der Union zur biologischen Vielfalt verfolgt im Wesentlichen zwei sich ergänzende Ansätze. Erstens sollen Überlegungen zum Erhalt der biologischen Vielfalt in alle maßgeblichen Politikbereiche, wie Landwirtschaft, Fischerei und Verkehr, sowie in das politische Instrumentarium, nämlich Umwelthaftung, Umweltzeichen usw., integriert werden. Es ist dies ein wichtiger Schwerpunkt der Biodiversitätsstrategie der EU sowie ihrer sektoralen unlängst verabschiedeten Integrationspläne. Zweitens sind zielgerichtete Maßnahmen erforderlich, um das Überleben vieler bereits bedrohter Arten und Lebensräume zu gewährleisten. Und diese Rolle übernimmt das Netz Natura 2000, welches das langfristige Überleben der am stärksten bedrohten Arten und Lebensräume in Europa sichern soll, indem es dafür Sorge trägt, dass deren wichtigste Verbreitungsgebiete in ausreichender Zahl und Größe geschützt und vorteilhaft bewirtschaftet werden. Diese Schutzgebietsmaßnahmen werden durch Artenschutzvorgaben der Habitatrichtlinie ergänzt.