• Italiano
  • English
  • Français
  • Deutsch
  • Español
Natura 2000Life

Sie sind hier

Life+

 

Das allgemeine Ziel von LIFE+ ist es, die Umsetzung, Aktualisierung und Weiterentwicklung der Umweltpolitik und des Umweltrechts der Gemeinschaft, einschließlich der Einbeziehung der Umweltbelange in andere Politikbereiche, zu fördern und somit zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen.

Durch LIFE+ finanzierte Projekte müssen die folgenden Kriterien erfüllen:

a) Sie müssen im Interesse der Gemeinschaft sein, indem sie einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des allgemeinen Ziels von LIFE+ nach Artikel 1 Absatz 2 leisten.

b) Sie müssen technisch und finanziell kohärent und durchführbar sein, und die Wirtschaftlichkeit muss gesichert sein.

Nach Möglichkeit werden durch Projekte, die durch LIFE+ finanziert werden, Synergien zwischen den verschiedenen Prioritäten des 6. UAP sowie die Integration gefördert.

Zusätzlich müssen die Projekte zur Gewährleistung eines europäischen Mehrwerts und zur Vermeidung einer Finanzierung von wiederkehrenden Tätigkeiten mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

a) Sie müssen Projekte vorbildlicher Praxis oder Demonstrationsprojekte zur Durchführung der Richtlinie 79/409/EWG oder der Richtlinie 92/43/EWG sein;

b) sie müssen innovative oder Demonstrationsprojekte mit Bezug zu den Umweltzielen der Gemeinschaft sein, wozu unter anderem die Herausbildung oder Verbreitung von als vorbildliche Praxis geltenden Techniken, Know-how oder Technologien gehören;

c) sie müssen Sensibilisierungskampagnen und spezielle Ausbildungsmaßnahmen für die am Waldbrandschutz beteiligten Personen sein;

d) sie müssen Projekte zur Entwicklung und Umsetzung von Gemeinschaftszielen für die breit angelegte, harmonisierte, umfassende und langfristige Überwachung von Wäldern und ökologischen Wechselwirkungen sein.

Einzelziele

LIFE+ ist in drei Teilbereiche untergliedert: LIFE+ „Natur und biologische Vielfalt“, LIFE+ „Umweltpolitik und Verwaltungspraxis“, LIFE+ „Information und Kommunikation“.

(1) LIFE+ „Natur und biologische Vielfalt“ hat folgende Einzelziele:

a) Beitrag zur Durchführung der Gemeinschaftspolitik und des Gemeinschaftsrechts für den Bereich Natur und biologische Vielfalt, insbesondere der Richtlinien 79/409/EWG und 92/43/EWG auch auf lokaler und regionaler Ebene und Unterstützung der Weiterentwicklung und der praktischen Anwendung des Natura-2000-Netzes, auch in Bezug auf Lebensräume und Arten in Küsten- und Meeresgebieten;

b) Beitrag zur Konsolidierung der Wissensbasis für Entwicklung, Bewertung, Überwachung und Evaluierung der Gemeinschaftspolitik und des Gemeinschaftsrechts im Bereich Natur und biologische Vielfalt;

c) Unterstützung der Entwicklung und der Umsetzung von politischen Konzepten und Instrumenten zur Überwachung und Bewertung im Bereich Natur und biologische Vielfalt sowie der Faktoren, Belastungen und Reaktionen, die Auswirkungen auf die Natur und die biologische Vielfalt haben, insbesondere im Hinblick auf das Erreichen des Ziels, den Verlust an biologischer Vielfalt in der Gemeinschaft bis 2010 zu stoppen, und im Hinblick auf die Bedrohung der Natur und der biologischen Vielfalt durch Klimaänderungen;

d) Förderung einer besseren Verwaltungspraxis im Umweltbereich durch eine stärkere Einbeziehung der Interessengruppen, darunter auch die NRO, in die Konsultationen zu Politik und Recht im Bereich Natur und biologische Vielfalt und in ihre Durchführung

(2) LIFE+ „Umweltpolitik und Verwaltungspraxis“ hat in Bezug auf die Ziele des 6. UAP, einschließlich der Prioritätsbereiche Klimaänderung, Umwelt und Gesundheit und Lebensqualität sowie natürliche Ressourcen und Abfälle, folgende Einzelziele:

a) Beitrag zur Entwicklung und Demonstration politischer innovativer Konzepte, Technologien, Methoden und Instrumente;

b) Beitrag zur Konsolidierung der Wissensbasis für Entwicklung, Bewertung, Überwachung und Evaluierung der Umweltpolitik und des Umweltrechts;

c) Unterstützung der Entwicklung und der Umsetzung von Konzepten für die Überwachung und Bewertung des Zustands der Umwelt sowie der Faktoren, Belastungen und Reaktionen, die Auswirkungen auf die Umwelt haben;

d) Erleichterung der Umsetzung der Umweltpolitik der Gemeinschaft mit besonderem Nachdruck auf der Umsetzung auf lokaler und regionaler Ebene;

e) Förderung einer besseren Verwaltungspraxis im Umweltbereich durch eine stärkere Einbeziehung der Interessengruppen, darunter auch die NRO, in die Konsultationen zur Politik und in ihre Durchführung

(3) LIFE+ „Information und Kommunikation“ hat folgende Einzelziele:

a) Verbreitung von Informationen und Sensibilisierung für Umweltfragen, einschließlich Waldbrandschutz;

b) Förderung von Begleitmaßnahmen, wie etwa Informationen, Kommunikationsmaßnahmen und -kampagnen, Konferenzen und Ausbildungsmaßnahmen, einschließlich Ausbildung zum Waldbrandschutz.